Geobasisdaten amtliche Vermessung

Die amtliche Vermessung und das Grundbuch bilden zusammen das schweizerische Katastersystem. Die amtliche Vermessung beschreibt Lage, Form und Inhalt eines Grundstücks und hält die Angaben im Plan für das Grundbuch fest.

Kurzbeschreibung
Die amtliche Vermessung besteht aus verschiedenen Informationsebenen (Themen). Diese enthalten im Wesentlichen:
• Fixpunkte Lagefixpunkte 1.Klasse (Bund) bis 3.Klasse (Gemeinde)
• Bodenbedeckung Gebäude, Strassen, Trottoire, Wald etc.
• Einzelobjekte Wichtige Treppen und Mauern, unterirdische Gebäude, Freileitungen
• Nomenklatur Flurnamen
• Rohrleitungen Eidgenössische Rohrleitungen
• Liegenschaften Parzellen mit zugehöriger Grundstücksnummer
• Hoheitsgrenzen Landes-, Kantons- und Gemeindegrenzen
• Gebäudeadressen Eindeutige Gebäudeadresse mit zugehöriger Strassenachse

Für Daten welche in einem Mutationsverfahren sind ist zu beachten:
• projektierte Gebäude sind ab erteilter Baubewilligung im Geoseeland ersichtlich
• projektierte Liegenschaften im Geoseeland wird nur der rechtsgültige Zustand, welcher dem rechtsgültigen Zustand im Grundbuch entspricht, dargestellt

Weitere Informationen über die amtliche Vermessung erhalten sie unter: 

Originaldatensatz
Daten der amtlichen Vermessung im Datenmodell „Grunddatensatz (DM93) oder im neuen Datenmodell DM01-AV-BE (DM01)

Datenbezug
Die Daten können beim zuständigen Nachführungsgeometer bezogen werden:

Nutzungsbestimmungen
Copyright der Datenherrschaft  muss angegeben werden. Weiter gilt es zu beachten:
Gemäss der Verordnung über die Reproduktion der Daten der amtlichen Vermessung sind Reproduktionen der Daten der amtlichen Vermessung sowie Veröffentlichungen aller Art (wie z.B. Internet, Intranet, abgeleitete Planprodukte) bewilligungspflichtig. Druckerzeugnisse unter 100 Exemplaren fallen nicht unter diese Verordnung. Bitte wenden Sie sich an den Nachführungsgeometer betreffend einer Bewilligung oder Nutzungsvereinbarung.

Weitere Bestimmungen und rechtliche Grundlagen können auf folgenden Seiten nachgelesen werden :
• Das Portal der amtlichen Vermessung :   
• Geoinformationsgesetz :   

Datenherr
Die Datenherrschaft liegt bei den Gemeinden. Für Auskünfte steht ihnen der zuständige Nachführungsgeometer oder die zuständige Nachführungsgeometerin zur Verfügung.
Suche des zuständigen Nachführungsgeometers: 

Nachführung
Die Daten der amtlichen Vermessung werden i.d.R. monatlich aus den Produktionssystemen der Nachführungsgeometer aktualisiert.


Zonenplan (Grundnutzung nach kantonalem Datenmodell)

Kurzbeschreibung
Auf Geoseeland werden die Grundzonen gemäss dem kantonalen Datenmodell dargestellt.
Diese Darstellung der Grundnutzung wird in Anlehnung an die kantonalen Darstellungsempfehlungen angezeigt. Eine Legende kann Ausgedruckt werden.

Originaldatensatz
Daten der baurechtlichen Grundlage der Gemeinde im Datenmodell DM10-NPL-BE.

Datenbezug
Die Daten können bei den jeweiligen Seeländer Geometer bezogen werden: 

Nutzungsbestimmungen
Für Auskünfte zu den Nutzungsbestimmungen ist mit der entsprechenden Gemeinde Kontakt aufzunehmen.

Datenherr
Die Datenherrschaft liegt bei den Gemeinden

Nachführung
Die Grundzonen werden je nach Gemeinde ein- oder mehrmals pro Jahr nachgeführt.


Baulandreserven

Kurzbeschreibung
Auf Geoseeland werden die Baulandreserven pro Gemeinde dargestellt. Dies unterschieden nach Gewerbe und Industrie, Wohn- und Mischzonen und übrige Bauzonen (z.B. ZPP)

Originaldatensatz
Datensatz der Baulandreserven der Seeländer Geometer.

Datenbezug
Die Daten können bei den jeweiligen Seeländer Geometer bezogen werden: 

Nutzungsbestimmungen
Für Auskünfte zu den Nutzungsbestimmungen ist mit der entsprechenden Gemeinde Kontakt aufzunehmen.

Datenherr
Die Datenherrschaft liegt bei den Gemeinden

Nachführung
Die Baulandreserven werden je nach Gemeinde ein- oder mehrmals pro Jahr nachgeführt.